Genossenschaftliches Wohnen

Genossenschaftliches Wohnen ist eine der verbreitetsten Wohnformen Deutschlands – neben dem Wohnen zur Miete und im Eigentum: Sicher wie Eigentum, flexibel wie Miete.

Genossenschaftlich zu wohnen kombiniert die Vorteile aus Eigentum und Miete: Passt die Wohnung nicht mehr zu den eigenen Bedürfnissen, kann man unkompliziert in eine andere, freie Wohnung der Genossenschaft umziehen.

Genossenschaftliches Wohnen
Lebenslanges Wohnrecht

Ist am Haus etwas defekt, müssen die Grünflächen im Hof gepflegt werden oder benötigt man Hilfe beim Montieren der Gardinenstange, kümmert sich die Genossenschaft schnell und unbürokratisch darum.

Und man wohnt bezahlbar (oder kostenfrei z.B. bei der Immobilien-Verrentung) und sicher – denn als Genossenschaftsmitglied (und damit Miteigentümer) genießt man ein lebenslanges Wohnrecht.

Provision gibt es bei Genossenschaften nicht. Wer Mitglied wird kauft Genossenschaftsanteile, die verlässlich verzinst und – sollte man später wieder aus der Genossenschaft austreten – wieder zurückgezahlt werden.

Das Mitglied steht im Mittelpunkt

Genossenschaften arbeiten nicht gewinnorientiert. Sie sind keinen Aktionären oder Anteilseignern verpflichtet, sondern einzig und allein ihren Mitgliedern. Erwirtschaftete Überschüsse werden in die Erhaltung und Modernisierung der Bestände, Neubau und in den Ausbau der Service-Angebote gesteckt.

Über den Kurs der Genossenschaft kann jedes Mitglied gleichberechtigt mitbestimmen: Die demokratische Organisation von Genossenschaften gewährleistet, dass stets im Sinne der Mitglieder entschieden und gehandelt wird.